Alter
Es werden Kinder ab dem siebten Altersjahr aufgenommen. Sie besuchen die öffentlichen Schulen. Die Jugendlichen können bis zum 22 Altersjahr im Anderledy wohnen. Der Eintritt muss vor dem 18. Lebensjahr stattfinden.

Aufnahme
Anmeldungen nehmen wir durch das Amt für Kindesschutz, die Jugendrichter, die Sozialdienste, das Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen, durch Waisenämter oder die Ärzteschaft entgegen. Die Plazierung wird durch die kantonale Dienststelle für die Jugend vorgenommen.
 
Auftrag / Zielgruppe
Plätze
Alter / Aufnahme
Aufenthaltsgestaltung
Elternarbeit / Therapie / Nachbetreuung
Ziel
Unterstützung / Trägerschaft / Aufsicht / Finanzierung
Jahresbericht

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