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Alter
Es
werden Kinder ab dem siebten Altersjahr aufgenommen.
Sie besuchen die öffentlichen Schulen.
Die Jugendlichen können bis zum 22 Altersjahr
im Anderledy wohnen. Der Eintritt muss vor dem
18. Lebensjahr stattfinden.
Aufnahme
Anmeldungen nehmen wir durch das Amt für
Kindesschutz, die Jugendrichter, die Sozialdienste,
das Zentrum für Entwicklung und Therapie des
Kindes und Jugendlichen, durch Waisenämter
oder die Ärzteschaft entgegen. Die Plazierung
wird durch die kantonale Dienststelle für
die Jugend vorgenommen. |
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